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Müssen steile Böschungen neben einem Schiweg gesichert sein?

günstig für Pistenhalter betrifft Schifahrer, Pistenhalter, Rodler
In der Regel nicht. Bei Schiwegen ist eine Randsicherung nur ausnahmsweise dort nötig, wo die Gefahr einer erheblichen Verletzung auch für einen verantwortungsbewussten Benützer besonders hoch ist, etwa in gefährlichen Kurven oder bei Steilabbrüchen. Steile Böschungen müssen daher meist nicht gesichert werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Bei Schiwegen ist eine Randsicherung nur ausnahmsweise an Stellen erforderlich, wo die Gefahr einer erheblichen Verletzung auch für einen verantwortungsbewußten Benützer einer Piste des angegebenen Schwierigkeitsgrades infolge Abstürzens oder Abrutschens entweder durch eine erhöhte Möglichkeit des Abkommens vom Schiweg oder durch die Gestalt des anschließenden Geländes besonders hoch ist, zB in gefährlichen Kurven oder bei Steilabbrüchen. Steile Böschungen müßen daher in der Regel nicht gesichert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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