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Muss jeder Baum neben der Piste abgesichert sein?

günstig für Pistenhalter betrifft Skifahrer, Pistenhalter, Liftbetreiber
Bei den Sicherungsmaßnahmen zählt auch, was dem Pistenhalter zumutbar ist. Er muss weder jeden einzelnen Baum am Pistenrand absichern noch alle weit außerhalb der Piste liegenden Hindernisse, die einen Skifahrer treffen könnten, wenn er weit abkommt und stürzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Bei Beurteilung der Frage, welche Maßnahmen der Pistenhalter zu treffen hat, ist auch auf die Zumutbarkeit Bedacht zu nehmen. So kann von ihm im allgemeinen kaum verlangt werden, bei einer Piste, die von einem Wald begrenzt wird, jeden einzelnen Baum abzusichern. Ebensowenig kann man fordern, dass er alle weit außerhalb der Piste befindlichen Hindernisse absichert, die einen Skifahrer allenfalls gefährden könnten, wenn er von der Piste weit abkommt und stürzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 24.

Im Gesetz

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