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Kann sich jemand beim Rückkauf auf geänderte Umstände berufen?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer
Der Vorbehalt, eine verkaufte Sache später wieder einlösen zu dürfen, ist kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf. Die Regel, dass eine Zusage bei wesentlich geänderten Umständen nicht mehr bindet, ist darauf nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Der Vorbehalt des Wiederkaufes ist kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf; die Umstandsklausel ist unanwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024137 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Ausübung des Wiederkaufsrechts

Erklärt der Berechtigte einseitig, dass er zurückkauft, kommt der schon im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag mit vertauschten Rollen zustande. Der erste Kaufvertrag bleibt wirksam und ist weiterhin die Grundlage des Wiederkaufsrechts. Der Wiederkaufsverpflichtete ist deshalb nicht wie ein bloß befristeter Eigentümer zu behandeln.

günstig für Käufer Verjährung des Wiederkaufsrechts

Ja. Das Recht, eine verkaufte Sache wieder einzulösen, unterliegt der allgemeinen Verjährung von dreißig Jahren. Ist das Wiederkaufsrecht an eine Bedingung geknüpft, beginnt die Frist frühestens dann zu laufen, wenn dieser Fall eintritt.

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