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Kann ich die Schenkungsklage gegen den Erben im Grundbuch anmerken?

günstig für Erbe betrifft Erben, Geschenkgeber, Kläger, Käufer
Nein. Wird eine Schenkung wegen groben Undanks des Erben gegenüber dem Verstorbenen widerrufen und deshalb gegen den Erben geklagt, kann diese Klage nicht als Streit im Grundbuch angemerkt werden. Der Schutz einer solchen Anmerkung steht Ihnen in diesem Fall nicht zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1953)

Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024586 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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