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Bleibt mein eingetragenes Mietrecht nach Ablauf der Zeit bestehen?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Liegenschaftskäufer
Nein. Nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit wird das im Grundbuch eingetragene Bestandrecht gelöscht, auch wenn sich der Vertrag stillschweigend erneuert hat. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden; bloß die Dauer des eingetragenen Rechts abzuändern, ist nicht möglich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1922, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1922)

Löschung des grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit trotz stillschweigender Erneuerung des Vertrages. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024825 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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