Bleibt mein eingetragenes Mietrecht nach Ablauf der Zeit bestehen?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Liegenschaftskäufer
Nein. Nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit wird das im Grundbuch eingetragene Bestandrecht gelöscht, auch wenn sich der Vertrag stillschweigend erneuert hat. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden; bloß die Dauer des eingetragenen Rechts abzuändern, ist nicht möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1922, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1922)
Löschung des grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit trotz stillschweigender Erneuerung des Vertrages. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann nicht etwa nur die Abänderung der Dauer des einverleibten Bestandrechts Gegenstand einer Eintragung sein.OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024825 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1095
- ABGB § 1115
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 19
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