Kann ich meinen Mietvertrag im Grundbuch eintragen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entgegen der bisherigen Rechtsprechung ist auch ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag nach § 1095 ABGB verbücherungsfähig, wenn eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers vereinbart ist.OGH 5 Ob 90/06f, 29.08.2006
- Bestandverträge, die eine Vertragsklausel enthalten, nach der innerhalb einer bestimmten Frist nicht gekündigt werden darf, sind jedenfalls verbücherungsfähig.OGH 5 Ob 105/03g, 26.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 8.
- OGH 5 Ob 7/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 59/20t, 04.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/19k, 20.03.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 142/17v, 26.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sowohl für die Einverleibung als auch für die Vormerkung eines Bestandrechts im Grundbuch ist die Zustimmung des Bestandgebers erforderlich.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.