Was bringt die Eintragung meines Mietrechts im Grundbuch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.08.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mangels Beendigung des Bestandvertrags durch den Tod des Bestandnehmers kommt die beschriebene Wirkung auch darüber hinaus zum Tragen, und zwar zugunsten der Eintretenden/Übernehmenden.OGH 5 Ob 258/08i, 03.03.2009
- Das Bestandrecht wird durch die „Einverleibung" nicht zum dinglichen Recht.OGH 5 Ob 269/08g, 09.12.2008
- Die Wirkung der bücherlichen Einverleibung eines Bestandvertrags besteht primär in der Bindung des späteren Erwerbers einer Liegenschaft an den Bestandvertrag, das heißt an die Bestandzeit, wobei nach jüngerer Judikatur des Obersten Gerichtshofs (5 Ob 90/06f) nunmehr auch die Verbücherung eines unbefristeten Bestandvertrags zulässig ist, wenn eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit des Bestandgebers vereinbart wurde.OGH 5 Ob 138/08t, 26.08.2008
- Auch die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers kann auf unbestimmte Zeit verbüchert werden.OGH 5 Ob 90/06f, 29.08.2006
- Also wegen des Eigentumswechsels kein Kündigungsrecht erhält.OGH 5 Ob 382/97f, 30.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 5 Ob 123/23h, 10.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 55/23h, 31.05.2023
- OGH 5 Ob 61/23s, 25.05.2023
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
- OGH 5 Ob 59/20t, 04.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/19k, 20.03.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 142/17v, 26.09.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 137/16g, 19.12.2016
- OGH 5 Ob 133/16v, 25.10.2016
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sowohl für die Einverleibung als auch für die Vormerkung eines Bestandrechts im Grundbuch ist die Zustimmung des Bestandgebers erforderlich.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.