Zum Inhalt springen

Was bringt die Eintragung meines Mietrechts im Grundbuch?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Käufer einer Liegenschaft
Ist der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen, bleibt auch jeder spätere Käufer der Liegenschaft daran gebunden. Darüber hinaus wirkt die Eintragung nicht; gegenüber anderen Personen entstehen daraus keine weiteren Rechte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 10.08.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Die Wirkungen der grundbücherlichen Einverleibung eines Bestandvertrages erschöpfen sich darin, dass nicht nur der derzeitige Eigentümer der Liegenschaft, sondern auch jeder spätere Erwerber entgegen der sonst geltenden Regel des § 1120 ABGB an den einverleibten Bestandvertrag gebunden bleibt. Eine allgemein dingliche Wirkung gegenüber anderen Personen kommt der Einverleibung des Bestandrechtes aber nicht zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Zustimmung zur Eintragung des Bestandrechts

Ja. Sowohl für die Einverleibung als auch für die Vormerkung eines Bestandrechts im Grundbuch ist die Zustimmung des Bestandgebers erforderlich.

günstig für Vermieter Mietvertrag nach Verkauf der Liegenschaft

Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Eintragung des Mietrechts im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Eintragung eines Bestandrechts im Grundbuch
Wohnungseigentum · Benützungsvereinbarung im Grundbuch
Mietrecht · Mietvertrag nach Verkauf der Liegenschaft