Brauche ich zur Eintragung des Mietrechts die Zustimmung des Vermieters?
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Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen, bleibt auch jeder spätere Käufer der Liegenschaft daran gebunden. Darüber hinaus wirkt die Eintragung nicht; gegenüber anderen Personen entstehen daraus keine weiteren Rechte.
Ja, wenn die Dauer bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist. Dafür genügt schon eine Klausel, innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu kündigen. Auch ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist eintragbar, wenn der Vermieter für sich und seine Rechtsnachfolger für eine bestimmte Zeit auf Kündigungsgründe verzichtet.