Kann ich meinen Mietvertrag ohne den Eigentümer im Grundbuch eintragen?
günstig für Eigentümer betrifft Mieter, Fruchtnießer, Liegenschaftseigentümer, Käufer
Nein. Haben Sie den Mietvertrag mit dem Fruchtnießer geschlossen, braucht die Eintragung im Grundbuch auch die Zustimmung des Eigentümers. Grund dafür ist, dass die Eintragung das Kündigungsrecht eines späteren Erwerbers der Liegenschaft einschränkt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 17.04.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die bücherliche Eintragung eines vom Fruchtnießers mit einem Dritten abgeschlossenen Bestandvertrags bedarf auch der Zustimmung des Eigentümers, weil durch die Eintragung das Kündigungsrecht eines Liegenschaftserwerbers eingeschränkt wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 212/19s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 142/17v, 26.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1095
- ABGB § 1120
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 9
- GBG 1955 § 19
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