Haftet ein Reisebüro für eine falsche Beratung?
günstig für Reisender betrifft Reisende, Konsumenten, Reisebüros, Unternehmer
Ja. Ein Reisebüro trifft wie jeden anderen Gewerbetreibenden bei einer Beratung im Zusammenhang mit einer Reisebuchung eine vorvertragliche Aufklärungspflicht sowie Schutz- und Sorgfaltspflichten als Nebenpflichten. Dafür hat es nach dem strengeren Maßstab eines Fachmanns einzustehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Dass auch ein Reisebüro - so wie jeden anderen Gewerbetreibenden im Rahmen seines Betriebes - bei einer von Kunden im Zusammenhang mit einer Reisebuchung in Anspruch genommenen Beratung vorvertragliche Aufklärungspflichten und als Nebenleistungspflichten Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten treffen, und es dabei für den Sorgfaltsmaßstab nach § 1299 ABGB einzustehen hat, liegt klar auf der Hand.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB‑Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage.OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Haftung für falsche Auskunft des Reisebüros
Schadenersatz · Haftung des Reisebüros für Vermittlungsfehler
Vertragsrecht · Reisebüro als Gehilfe des Veranstalters
Schadenersatz · Haftung für Vermittler beim Vertragsabschluss
Vertragsrecht · Reisebüro als Veranstalter oder Vermittler