Haftet ein Reisebüro für eine falsche Auskunft?
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Ja. Wer als Fachbetrieb eine Auskunft gibt, haftet für den Schaden, der aus einer falschen Auskunft entsteht. Dafür muss keine eigene Zahlung geleistet worden sein; eine Gegenleistung anderer Art genügt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1935)
Haftung eines Reisebüros für den Schaden, den jemand durch eine unrichtige Auskunft über Verkehrsfragen erleidet. Unter Belohnung ist im § 1300 ABGB nicht gerade eine Gegenleistung in Geld zu verstehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB‑Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage.OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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