Haftet mir das Reisebüro für die Reise selbst?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB‑Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage.OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016
- Diese Grundsätze gelten auch für eine am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistung.OGH 6 Ob 22/14z, 29.01.2015
- Ob ein Reisebüro einem Kunden gegenüber als Reiseveranstalter oder Vermittler aufgetreten ist, richtet sich danach, wie ein redlicher Kunde sein Auftreten dem Anschein nach bei Vertragsabschluss verstehen konnte.OGH 6 Ob 2132/96i, 14.08.1996
- Unterlässt der die Reise bloß Vermittelnde die Offenlegung dieser Stellung, so übernimmt er dem Kunden gegenüber bei Buchung einer Reiseveranstaltung die Rolle eines Reiseveranstalters und damit die Haftung als Veranstalter.OGH 7 Ob 524/93, 02.06.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur wenn er selbst die Leistung schuldet und sie von einem Dritten erbringen lässt. Schuldet er dagegen bloß, Ihnen jemanden zu vermitteln, der dann selbst leistet, haftet er für dessen Fehler nicht.
Ja. Eine Klausel, die Sie zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet, wenn Sie das Fahrzeug entgegen Ihrer Pflicht nicht vollgetankt zurückstellen, benachteiligt Sie nicht grob. Das gilt auch dann, wenn die verrechneten Kosten deutlich über dem Marktwert liegen und dadurch jene wenigen überproportional belastet werden, die besonders krass gegen den Vertrag verstoßen.