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Haftet mir das Reisebüro für die Reise selbst?

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Das hängt davon ab, wie es aufgetreten ist. Wer das Programm zusammenstellt und die Reise selbst zur Buchung anbietet, ist Veranstalter; wer nur einen Anspruch auf fremde Leistungen besorgt, ist Vermittler. Bleibt das unklar - etwa weil eigene Prospekte verwendet oder der Veranstalter verschwiegen wird -, wird das Reisebüro als Veranstalter behandelt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ein Reisebüro ist Veranstalter, wenn es das Reiseprogramm zusammenstellt, die Erbringung der nötigen Leistungen entweder als Eigenleistung oder als Fremdleistung (Erbringung der Leistung durch einen sogenannten Leistungsträger) zusagt und die so angebotene Reise zum Kaufe (zur Buchung) anbietet. Ein Reisebüro ist Vermittler, wenn es sich lediglich verpflichtet, einen Anspruch auf Leistungen anderer zu besorgen, die ihre Leistung nicht in seinem Namen (nämlich als sogenannte Fremdleistungen) erbringen. Wenn Reisebüros ihren Kunden gegenüber hier nicht klar genug auftreten, kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, ob ein Reisebüro als Veranstalter oder nur als Vermittler auftritt. Ein Reisebüro, das zum Beispiel als X - Reisen firmiert, das selbst Prospekte und Kataloge herausgibt oder den Namen des Veranstalters verschweigt, ist als Veranstalter zu behandeln (mit Ausführungen zu den Begriffen "Agentur", "Buchungsstelle", etc).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Voraussetzung der Gehilfenhaftung

Ja, aber nur wenn er selbst die Leistung schuldet und sie von einem Dritten erbringen lässt. Schuldet er dagegen bloß, Ihnen jemanden zu vermitteln, der dann selbst leistet, haftet er für dessen Fehler nicht.

günstig für Unternehmer Tankklausel bei Mietwagen

Ja. Eine Klausel, die Sie zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet, wenn Sie das Fahrzeug entgegen Ihrer Pflicht nicht vollgetankt zurückstellen, benachteiligt Sie nicht grob. Das gilt auch dann, wenn die verrechneten Kosten deutlich über dem Marktwert liegen und dadurch jene wenigen überproportional belastet werden, die besonders krass gegen den Vertrag verstoßen.

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