Wer haftet, wenn das Reisebüro meine Buchung falsch weiterleitet?
günstig für Reisender betrifft Reisende, Reisebüro, Reiseveranstalter, Konsument
Der Reiseveranstalter. Wenn das Reisebüro Ihre Erklärungen entgegennimmt und weiterleitet oder Ihnen die Antwort des Veranstalters übermittelt, ist es nicht Ihr Bote, sondern Gehilfe des Veranstalters. Das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung tragen daher nicht Sie, sondern der Veranstalter.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Das Reisebüro ist bei Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Reisenden zum Zwecke der Weiterleitung an den Reiseveranstalter und bei Bekanntgabe der Erklärung des Reiseveranstalters an den Reisenden über die Annahme oder Ablehnung des Angebots nicht Bote des Reisenden, sondern Gehilfe des Reiseveranstalters. Das Risiko einer fehlerfaften Weiterleitung des Anbots durch das vermittelnde Reisebüro trägt daher nicht der Reisende, sondern der Reiseveranstalter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: AGB‑Klauseln im Reisebürogewerbe (Reisevermittlungsvertrag); Verbandsklage.OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 191/16v, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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