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Muss mein Anwalt den sicheren Weg wählen?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Kläger
Stehen Ihrem Anwalt zwei Wege offen und führt nur einer davon sicher zum Erfolg, muss er entweder diesen sicheren Weg wählen oder beide Wege gleichzeitig beschreiten. Nur so bewahrt er Sie vor Schaden. Hält er sich nicht daran, verletzt er seine Sorgfaltspflicht und muss Ihnen den Schaden ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Stehen einem Rechtsanwalt als dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei zwei Rechtsbehelfe zur Verfügung, bezüglich deren von einem von ihnen außer Zweifel steht, dass er zum Erfolg führen müsse, während dies bezüglich des anderen im voraus nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, so ist er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet, entweder nur den sicheren Weg zu wählen, oder beide Rechtsbehelfe gleichzeitig anzuwenden, um die von ihm vertretene Partei vor Schaden zu bewahren. Wählt er aber nur den sicheren Weg, dann verletzt er die ihm obliegende Sorgfalt und ist deshalb der von ihm vertretenen Partei gemäß § 1299 ABGB zum Schadenersatz verpflichtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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