Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 213/24w
Worum es ging: Muss mein Anwalt den sicheren Weg wählen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stehen Ihrem Anwalt zwei Wege offen und führt nur einer davon sicher zum Erfolg, muss er entweder diesen sicheren Weg wählen oder beide Wege gleichzeitig beschreiten. Nur so bewahrt er Sie vor Schaden. Hält er sich nicht daran, verletzt er seine Sorgfaltspflicht und muss Ihnen den Schaden ersetzen.
Ihr Anwalt hat den ihm geschilderten Sachverhalt rechtlich zu prüfen und die nötigen Schritte für Ihr Vorhaben zu setzen. Er ist aber nicht verpflichtet, auf Sie einzuwirken, damit Sie ein bestimmtes Geschäft abschließen oder unterlassen.
Von einem Rechtsberater dürfen Sie den Fleiß und die Kenntnisse erwarten, die seine Berufskollegen üblicherweise haben. Mehr darf nicht verlangt werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch der erteilte Auftrag und das im Einzelfall betroffene Geschäft.
Kann Ihr Anwalt durch eine Maßnahme einen Schaden von Ihnen abwenden und bringt diese Maßnahme keinen Nachteil mit sich, muss er sie ergreifen. Das gilt auch dann, wenn sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht gar nicht nötig wäre. Ist es also auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, muss er die dagegen erforderlichen Schritte setzen.
Das genügt nicht. Wer sich auf die bloße Behauptung beschränkt, das Berufungsgericht habe rechtlich unrichtig entschieden, führt seine Rechtsrüge nicht gesetzmäßig aus. Sie müssen die Gründe dafür darlegen.
Wer im Namen eines anderen ein Geschäft abschließt, muss das im Geschäftsverkehr ausdrücklich erklären. Andernfalls muss es zumindest aus den Umständen erkennbar sein.
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Ihr Anwalt muss Ihre Rechte gewissenhaft vertreten und den übernommenen Auftrag umsichtig und redlich besorgen. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten, etwa Sie zu warnen, aufzuklären, zu informieren und Schaden zu verhüten. Alle diese Pflichten dienen dazu, Ihre Interessen zu wahren und Sie rechtlich zu betreuen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 01.10.2024, 34 R 129/24h-83
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1009 ABGB § 1435 KSchG Art. 4 KSchG § 3 KSchG § 41a ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
46 Absätze, 14.193 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
06.03.2025
Geschäftszahl
5Ob213/24w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Mag. Milorad Erdelean, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M*, wegen 7.200 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 1. Oktober 2024, GZ 34 R 129/24h-83, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 14. Juni 2024, GZ 52 C 752/22g-67, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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