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Was muss ich beweisen, wenn jemand etwas unterlassen hat?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger
Sie müssen beweisen, dass sich der Schädiger in der konkreten Lage nur auf eine bestimmte Weise rechtmäßig hätte verhalten dürfen und dass er sich tatsächlich anders verhalten hat. Dieses Gebot kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder aus dem Vertrag ergeben. Die Beweislastregel hilft Ihnen weder bei dieser Ableitung noch beim Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Geschädigte hat zu beweisen, dass der Schädiger sich in einer konkreten Lage nur in einer bestimmten Weise rechtmäßig verhalten hätte, sich aber tatsächlich anders verhalten hat. Das Gebot zum bestimmten Verhalten mag durch eine allgemein verbindliche Rechtsnorm oder eine individuelle Vertragsnorm konkret vorgeschrieben oder aus solchen Normen abzuleiten sein. Für eine solche Ableitung bietet § 1298 ABGB ebensowenig eine Stütze wie für den Ursächlichkeitszusammenhang. Bei der Anwendung des § 1298 ABGB ist weder zwischen Handlungen und Unterlassung, vertraglichem und außervertraglichem Unrecht noch zwischen Erfolgsverbindlichkeiten und Sorgfaltsverbindlichkeiten zu unterscheiden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Beweis der Ursache bei Unterlassung

Weniger sicher als sonst. Es genügt, dass überwiegende Gründe dafür sprechen, dass der Schaden auf das Unterlassen zurückgeht; dieses Maß liegt unter dem, was für eine Feststellung sonst verlangt wird. Beweisen müssen aber Sie, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre. Der Gegner kann dagegenhalten, dass ein anderer Verlauf noch wahrscheinlicher gewesen wäre.

günstig für Geschädigter Beweislast bei Schäden aus dem Gefahrenbereich

Stammt ein Schaden aus dem Bereich, für den Ihr Vertragspartner verantwortlich ist, muss er sich entlasten. Er muss also beweisen, dass er und seine Leute die gebotene Sorgfalt eingehalten haben. Sie müssen ihm sein Verschulden nicht nachweisen.

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