Muss ein Amt auch entlegenes Fachwissen haben?
günstig für Behörde betrifft Geschädigte, Behörden, Bundesheer, Bürger
Nein. Der strenge Maßstab für Bedienstete öffentlicher Stellen darf nicht überspannt werden. Sie müssen kein Sonderwissen haben, das mit ihrer Aufgabe nichts zu tun hat. Im Anlassfall mussten die Verantwortlichen einer Übung nicht wissen, wie Bienenvölker im Winter auf Erschütterungen und Abgase reagieren.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der an die Organe des Rechtsträgers bei Prüfung ihres Verschuldens anzulegende Maßstab des § 1299 ABGB darf nicht überspannt werden; das wäre der Fall, wollte man vom Leiter einer Einsatzübung des Bundesheeres oder den sonst verantwortlichen Organen Kenntnisse über das Verhalten von Bienen während der Wintertraube und der Möglichkeit, daß durch Erschütterungen bzw Abgase von schweren Fahrzeugen Schäden an eingewinterten Bienenvölkern entstehen können, fordern.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 79/19b, 29.08.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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