Zum Inhalt springen

Muss ich als Berufsfahrer mehr wissen, als angeordnet wurde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Berufskraftfahrer, Fuhrunternehmen
Nein. Wenn Ihr Dienstgeber Ihnen konkrete Anweisungen zur Wartung des Fahrzeugs gegeben hat, müssen Sie sich darüber hinaus kein zusätzliches Wissen selbst beschaffen. Ein Verschulden trifft Sie dann nicht schon deshalb, weil Sie etwas nicht wussten, das Ihnen niemand beigebracht hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Ein als Kraftfahrer beschäftigter Dienstnehmer, der konkrete Anweisungen des Dienstgebers zur Wartung des von ihm zu bedienenden Fahrzeuges erhalten hat, ist nicht verpflichtet, sich darüber hinausgehende eigene Kenntnisse über die notwendigen Wartungsvorgänge zu verschaffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beförderung im Auftrag des Betriebs

Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.

günstig für Arbeitgeber Berufung auf eine Dienstanweisung

Ja. Wer sich im Verfahren auf eine Dienstanweisung beruft, muss die zugrunde liegenden Tatsachen nicht in allen Einzelheiten schildern. Der Begriff der Dienstanweisung deckt auch eine knappe Umschreibung jener Tatsachen ab, die für ihr wirksames Vorliegen nötig sind. Anders ist es nur, wenn dazu konkret Gegenteiliges vorgebracht wird.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Anleitungspflicht des Händlers beim Verkauf
Schadenersatz · Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden
Schadenersatz · Erwartete Kenntnisse von Berufsfahrern
Schadenersatz · Grenzen des Sorgfaltsmaßstabs der Behörde
Schadenersatz · Verschulden des eigenen Fahrers