Muss ich als Berufsfahrer mehr wissen, als angeordnet wurde?
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Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschulden eines Berufskraftfahrers im Zusammenhang mit der fehlerhaften Anwendung von Löschgeräten / Feuerlöschern verneint. Mangels einer (besonders) naheliegenden Brandgefahrenquelle bei bestimmungsgemäßer Fahrzeugverwendung bestand keine Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt selbstständig – über die Absolvierung der Kurse der Halterin und Durcharbeitung aller Unterlagen hinaus – mit der Handhabung der gesetzlich für den hier zu beurteilenden LKW gar nicht vorgeschriebenen Feuerlöschgeräten vertraut zu machen.OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025975 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.
Ja. Wer sich im Verfahren auf eine Dienstanweisung beruft, muss die zugrunde liegenden Tatsachen nicht in allen Einzelheiten schildern. Der Begriff der Dienstanweisung deckt auch eine knappe Umschreibung jener Tatsachen ab, die für ihr wirksames Vorliegen nötig sind. Anders ist es nur, wenn dazu konkret Gegenteiliges vorgebracht wird.