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Haften mehrere Schädiger auch ohne Absprache gemeinsam?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Mittäter, Versicherungen
Für einen gemeinsam verursachten Schaden haften nicht nur Mittäter, sondern auch Nebentäter. Es kommt nicht darauf an, ob die Beteiligten einverständlich gehandelt haben; es genügt die Beteiligung an der Ursachenkette.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

§ 1302 ABGB umfasst nicht nur die Haftung von Mittätern, sondern auch von Nebentätern. Es kommt daher nicht auf ein einverständliches Handeln der Täter an, es genügt die Beteiligung an der Kausalkette.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung bei nachgeahmtem gefährlichem Verhalten

Bei fahrlässiger Schädigung haften mehrere Personen nur dann gemeinsam für den ganzen Schaden, wenn jede einen Beitrag dazu geleistet hat. Ahmt jemand die gefährliche Handlung eines anderen bloß nach, haftet der Nachgeahmte für den daraus entstandenen Schaden nicht. Anderes gilt ausnahmsweise, wenn nur er die besondere Gefährlichkeit erkennen konnte.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

Verwandte Fragen

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Schadenersatz · Haftung aller Beteiligten für den ganzen Schaden
Schadenersatz · Gemeinsames Handeln ohne Schädigungsabsicht
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