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Spielt es eine Rolle, wer von den Schädigern mehr Schuld hat?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallbeteiligte
Nein. Wenn mehrere Personen einen Schaden schuldhaft verursachen und sich die Anteile nicht trennen lassen, haften alle gemeinsam für das Ganze. Wie schwer der Einzelne gefehlt hat, ändert daran nichts. Entscheidend ist nur, ob sich bestimmte Teile des Schadens einem Einzelnen zuordnen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Wenn mehrere Personen durch ihr Handeln einen Schaden schuldhaft herbeiführen, so haften sie grundsätzlich alle für einen und einer für alle, wenn sich die Anteile des Schadens nicht bestimmen lassen, die der Einzelne dem Beschädigten zugefügt hat. Auf die Größe des den Einzelnen treffenden Verschuldens kommt es nicht an, sondern darauf, ob gewisse Teile des angerichteten Schadens nur auf den einen oder anderen Schädiger zurückzuführen sind. RG vom 11.08.1943; Veröff: DREvBl 1943/247

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

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