Spielt es eine Rolle, wer von den Schädigern mehr Schuld hat?
günstig für Geschädigterbetrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallbeteiligte
Nein. Wenn mehrere Personen einen Schaden schuldhaft verursachen und sich die Anteile nicht trennen lassen, haften alle gemeinsam für das Ganze. Wie schwer der Einzelne gefehlt hat, ändert daran nichts. Entscheidend ist nur, ob sich bestimmte Teile des Schadens einem Einzelnen zuordnen lassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 04.11.2021
(7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Wenn mehrere Personen durch ihr Handeln einen Schaden schuldhaft herbeiführen, so haften sie grundsätzlich alle für einen und einer für alle, wenn sich die Anteile des Schadens nicht bestimmen lassen, die der Einzelne dem Beschädigten zugefügt hat. Auf die Größe des den Einzelnen treffenden Verschuldens kommt es nicht an, sondern darauf, ob gewisse Teile des angerichteten Schadens nur auf den einen oder anderen Schädiger zurückzuführen sind.
RG vom 11.08.1943; Veröff: DREvBl 1943/247
Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.
günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene