Muss der Beklagte mein Mitverschulden ausdrücklich einwenden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.08.2019 (34 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kumulative Kausalität.OGH 4 Ob 75/19m, 22.08.2019
- Im Rechtsmittelverfahren hat sich die Prüfung des Mitverschuldens auf jene tatsächlichen Umstände zu beschränken, die vom Beklagten in erster Instanz eingewendet wurden.OGH 10 Ob 79/00s, 02.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027044 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 34.
- OGH 4 Ob 75/19m, 22.08.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 240/16g, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ohne eine eigene Klage kann das Gericht nur ein Mitverschulden der klagenden Seite aussprechen, nicht deren Alleinschuld. Die Klage darf wegen eines bloßen Mitschuldantrags auch nicht abgewiesen werden.
Nein, darauf kommt es nicht an. Klagen Sie nur einen Teil Ihrer Forderung ein, wirkt das Urteil nur für diesen Teil. Den Rest können Sie später noch einklagen, und Sie sind dabei an das erste Urteil nicht gebunden.