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Muss ich meine Klage ausdrücklich als Teilklage bezeichnen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigter
Nein, darauf kommt es nicht an. Klagen Sie nur einen Teil Ihrer Forderung ein, wirkt das Urteil nur für diesen Teil. Den Rest können Sie später noch einklagen, und Sie sind dabei an das erste Urteil nicht gebunden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Gleichgültig, ob eine Teilklage als solche ausdrücklich bezeichnet ist oder nicht, erstreckt sich die Rechtskraft des über die Teilklage ergehenden Urteiles nur auf den geltend gemachten Streitgegenstand und hindert nicht die Restklage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Einwendung des Mitverschuldens im Prozess

Nein. Wendet der Beklagte ein, Sie treffe das Alleinverschulden, ist darin die Einwendung des Mitverschuldens bereits enthalten. Im Rechtsmittelverfahren darf allerdings nur geprüft werden, was er schon in erster Instanz an Umständen vorgebracht hat.

günstig für Beklagter Teilklage und Mitverschuldensquote

Fordern Sie nur einen Teil Ihres Schadens ein, ohne eine eigene Mitschuld einzuräumen, wird der eingeklagte Teilbetrag um Ihre Mitschuldquote gekürzt. Räumen Sie die Mitschuld noch vor Schluss der Verhandlung ein, bekommen Sie dagegen den entsprechenden Anteil am Gesamtschaden zugesprochen.

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