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Wie schnell muss ich den Reparaturauftrag erteilen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Autofahrer, Betriebe, Versicherer
So schnell wie möglich, wenn durch das Warten der Schaden größer wird. Zögern Sie den Auftrag hinaus und wächst der Schaden dadurch an, geht das zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Ein Reparaturauftrag muß, wenn sich aus der verzögerten Erteilung eines solchen Auftrages eine Vergrößerung des Schadens ergeben wird, so schnell wie möglich erteilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Kein Einsatz eigenen Kapitals

Wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, müssen Sie kein eigenes Geld einsetzen, um ihn zu beheben. Sie sind nicht verpflichtet, die Behebung des Schadens vorzufinanzieren.

günstig für Geschädigter Vorschuss für die Schadensbehebung

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenes Geld für die Behebung des Schadens einzusetzen. Der Schädiger muss Ihnen dafür einen angemessenen Vorschuss zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn dazu aber auffordern.

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