Muss ich den Schaden zuerst aus eigener Tasche beheben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Beweislastverteilung hinsichtlich der vom Finanzamt festgesetzten Steuerbelastung des Klägers bei Ansprüchen auf Ersatz des erlittenen Verdienstentgangs und den Voraussetzungen eines Vergleichs.OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025
- Hier: Noch nicht fälliger vorschussweise begehrter Ersatz für Entfernungskosten.OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018
- Der begehrte Betrag muss dem Geschädigten angemessene Zeit vor dessen Einsatz zur Verfügung stehen.OGH 2 Ob 173/14a, 09.04.2015
- Aber: Die Vorschusspflicht soll dem Geschädigten den Einsatz eigenen Kapitals oder eine Kreditaufnahme ersparen. Der Vorschuss wird daher frühestens zu jener Zeit fällig, zu der der Gläubiger die Beträge zwecks Schadensbehebung benötigte.OGH 2 Ob 48/14v, 25.06.2014
- Macht der Geschädigte Aufwendungen, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, dann sind diese als Schaden vom Schädiger zu ersetzen.OGH 1 Ob 367/97w, 28.04.1998
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- Nach der zum Kfz-Schadenersatzrecht entwickelten Judikatur ist ein Fahrzeughalter im Rahmen der Schadensminderungspflicht zwar grundsätzlich verpflichtet, vorläufig eigene Mittel zur Schadensbehebung an seinem Fahrzeug aufzuwenden, um ein "Weiterfressen" des Schadens durch auflaufende Mietwagenkosten zu verhindern. Er ist aber nur dann verpflichtet, eigenes Kapital einzusetzen, wenn er dazu leicht in der Lage ist. Nach herrschender Ansicht kann auch der Schädiger zur Bevorschussung der Kosten einer Fahrzeugreparatur verhalten sein, wenn der Geschädigte zur Kostentragung nicht leicht in der Lage ist. Der Schädiger darf die Schadensentwicklung nicht tatenlos hinnehmen, wenn er die Vergrößerung des Schadens durch entsprechende Zahlungen verhindern kann.OGH 1 Ob 367/97w, 28.04.1998
- Dieser Grundsatz erfährt aber eine Einschränkung dahin, daß dem Geschädigten vor Aufnahme des Kredites eine solche Aufforderung an den Schädiger bzw dessen Haftpflichtversicherer möglich und zumutbar ist.OGH 8 Ob 164/76, 13.10.1976
- Die Verwendung von eigenem Kapital muß leicht möglich sein.OGH 2 Ob 210/70, 25.06.1970
- Es ist auf die Standesverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Geschädigten Bedacht zu nehmen.OGH 2 Ob 207/69, 09.10.1969
- "Im allgemeinen"OGH 2 Ob 263/69, 09.10.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 160/18p, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- ABGB § 1323
- ABGB § 1333 · Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
- ABGB § 1334
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.