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Muss ich den Schaden zuerst aus eigener Tasche beheben?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen, Autofahrer
Wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, müssen Sie kein eigenes Geld einsetzen, um ihn zu beheben. Sie sind nicht verpflichtet, die Behebung des Schadens vorzufinanzieren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eigenes Kapital zur Schadensbehebung zu verwenden (so schon ZVR 1961/313).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zufallsschaden trägt der Betroffene

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Vorschuss für die Schadensbehebung
Schadenersatz · Zumutbarkeit von Schritten des Geschädigten
Schadenersatz · Ersatz des eigenen Aufwands nach einem Schaden