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Entschuldigt eine Schreckreaktion, dass ich die Kontrolle verlor?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Geschädigte, Haftpflichtversicherer
Nein. Von einem aufmerksamen Lenker wird verlangt, dass er in zumutbarer Zeit normal reagiert, also etwa voll bremst oder kontrolliert auslenkt. Eine Reflexreaktion darf nicht so weit gehen, dass Sie die Herrschaft über das Fahrzeug völlig verlieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

1.) Von einem aufmerksamen Kraftfahrzeuglenker muss verlangt werden, dass er innerhalb einer zumutbaren Reaktionszeit normale Abwehrhandlungen, wie etwa eine Vollbremsung oder ein kontrolliertes Auslenken seines Fahrzeuges, setzt. 2.) Reflexhandlungen dürfen im allgemeinen nicht so weit gehen, dass der Lenker dadurch jegliche Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065966 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Ärger als Gesundheitsschaden

Eine Gesundheitsverletzung ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge, etwa ein Schock durch eine massive Einwirkung auf die Psyche. Eine seelische Einwirkung, die bloß Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt, genügt dafür nicht. Bloße Verärgerung oder Aufregung über einen eingetretenen Schaden reicht daher für einen Anspruch nicht aus.

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