Entschuldigt mich der Schreck bei einer Fehlreaktion im Verkehr?
betrifft Autofahrer, Unfallopfer, Versicherungen
Manchmal. Eine Schreckreaktion ist vor allem dann entschuldbar, wenn das auslösende Ereignis plötzlich, völlig überraschend und in bedrohlicher Nähe eintritt und ein überstürztes Handeln verlangt. Für bloßes Ungeschick müssen Sie als Lenker dagegen einstehen, soweit Ihnen nach Ihren Verhältnissen ein anderes Verhalten zumutbar gewesen wäre.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
1. Eine Schreckreaktion ist insbesondere dann entschuldbar, wenn das ihr zugrunde liegende Ereignis plötzlich und völlig überraschend in einer derart bedrohlichen Nähe eingetreten ist, dass es ein überstürztes Handeln erfordert.
2. Auch ein bloß auf Ungeschick beruhendes Verhalten hat der Lenker eines Fahrzeuges zu vertreten, soweit ihm nach seinen Verhältnissen ein gegenteiliges Verhalten zumutbar gewesen wäre.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 2 Ob 231/22t, 21.02.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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