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Genügt es, wenn ich mich beim Arbeitsmarktservice melde?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Arbeitnehmer, Geschädigte, Versicherer
Ja. Sie tun genug, wenn Sie sich melden, den Ratschlägen nicht zuwiderhandeln, die Entscheidung abwarten und dann eine passende Stelle annehmen. Wenn Sie dort nicht auf weitere Möglichkeiten hingewiesen werden, geht das nicht zu Ihren Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Verletzte kommt seiner Schadenminderungspflicht nach, wenn er sich beim Arbeitsamt meldet, dessen Ratschlägen nicht zuwiderhandelt, dessen Entscheidung abwartet und sodann einen Posten annimmt, der diesen Ratschlägen entspricht. Es geht nicht zu seinen Lasten, wenn ihn das Arbeitsamt nicht auf weitere Möglichkeiten der Tätigkeit aufmerksam macht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Kündigung und Verdienstentgang nach einem Unfall

Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadenminderung

Sie verstoßen gegen die Schadenminderungspflicht, wenn Sie etwas unterlassen, das ein verständiger Durchschnittsmensch getan hätte, um den Schaden abzuwenden oder zu verringern. Dasselbe gilt, wenn Sie etwas tun, das den Schaden vergrößert und ein verständiger Mensch unterlassen hätte. Vorausgesetzt ist, dass Sie das bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten erkennen und danach hätten handeln können.

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