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Reicht die Meldung beim Arbeitsmarktservice für meine Unterhaltspflicht?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Arbeitslose, Kinder, Unterhaltsberechtigte
Als Unterhaltspflichtiger dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihnen das Arbeitsmarktservice eine Stelle vermittelt. Sie müssen sich zusätzlich auch selbst um Arbeit bemühen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Unterhaltspflichtige muss neben den Vermittlungsversuchen des für ihn zuständigen Arbeitsamtes eigene Anstrengung unternehmen, ein Arbeitsverhältnis einzugehen (vgl 6 Ob 655/90, 8 Ob 509/91, 8 Ob 554/91).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach Verlust des Arbeitsplatzes

Nach einem Arbeitsplatzverlust kommt es maßgeblich auf Ihr Verhalten an. Ein erdachtes Einkommen wird Ihnen vor allem dann angerechnet, wenn Sie sich ohne triftigen Grund gar nicht als arbeitssuchend gemeldet haben und Ihnen sonst tatsächlich eine Stelle hätte vermittelt werden können. Eine bloße Anmeldung genügt nicht, Sie müssen sich auch selbst bemühen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach verschuldetem Arbeitsplatzverlust

Auch wenn Sie den Arbeitsplatz selbst verschuldet verloren haben, müssen Sie nur alles unternehmen, was nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktlage sinnvoll ist, um wieder ähnlich zu verdienen. Dass Sie den Verlust selbst verursacht haben, bleibt ohne Folgen. Anders ist es nur, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie den Verlust bewusst herbeigeführt haben, um den Unterhalt zu umgehen.

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