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Haftet jemand, der gegen die Bauordnung verstoßen hat?

günstig für Geschädigter betrifft Bauherren, Nachbarn, Geschädigte, Baufirmen
Die Bauordnung ist ein Gesetz, das zufälligen Schäden vorbeugen soll. Wer dagegen verstößt, haftet daher für jeden Nachteil, der ohne den Verstoß nicht eingetreten wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Im Einklang mit den anderen Bauordnungen ist auch die Oö Bauordnung als Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB zu behandeln.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

günstig für Schädiger Strafnormen als Schutzgesetze

Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.

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