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Hafte ich, wenn mein freilaufender Hund einen Radfahrer stürzen lässt?

günstig für Geschädigter betrifft Hundehalter, Radfahrer, Geschädigte
Gilt vor Ort eine behördliche Anordnung, dass Hunde an der Leine zu führen sind, und lassen Sie Ihren Hund dennoch frei laufen, haften Sie für den daraus entstandenen Schaden. Bringt der Hund einen Radfahrer zu Sturz, haben Sie den Schaden durch das Zuwiderhandeln herbeigeführt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Wenn eine ortspolizeiliche Verfügung besteht, daß Hunde an der Leine zu führen sind, der Hund jedoch losgelassen wird und einen Radfahrer zum Sturz bringt, ist durch das Zuwiderhandeln der zufällige Schaden herbeigeführt und der Halter dafür haftbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Helm beim E-Bike-Fahren

Wer ab dem Jahr 2023 ohne Fahrradhelm mit dem E-Bike fährt, handelt sorglos in eigenen Angelegenheiten. Das kann bei einem Unfall dazu führen, dass Ihr Ersatz gekürzt wird.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

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