Muss ich meinen Hund immer an der Leine führen?
günstig für Tierhalter betrifft Hundehalter, Spaziergänger, Geschädigte, Radfahrer
Die Aufsicht über einen Hund verlangt nicht in jedem Fall eine Leine. Folgt der Hund den Befehlen seiner Aufsichtsperson, genügt es, ihn ständig im Auge zu behalten. So kann er durch Zuruf gelenkt werden, soweit es die Sicherheit des Verkehrs erfordert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Die Aufsicht über einen Hund muß nicht immer darin bestehen, daß er an die Leine gelegt wird. Wenn er den Befehlen seiner Aufsichtsperson gehorcht, genügt es, daß ihn die Aufsichtsperson stets im Auge behält, um ihn durch Zuruf zu leiten, soweit es die Sicherung des Verkehrs erfordert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß gegen die objektiven Sorgfaltspflichten vertretbar bejaht, da Beklagte – wenn auch nur für wenige Sekunden – keine Sicht mehr auf den nicht angeleinten Hund hatte, zumal sie dadurch die Möglichkeit verlor, auf dessen (unerwünschtes) Verhalten Einfluss zu nehmen.OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025
- Objektive Sorgfaltspflicht beim Spazieren mit einem folgsamen Hund auf einem Geh- und Radweg erfüllt, wenn dieser wie in der einschlägigen Verordnung vorgesehen, an der "virtuellen Leine" geführt wird.OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024
- Es muß dem Halter möglich sein, das Verhalten seines Tieres wirkungsvoll zu beeinflussen.OGH 8 Ob 564/87, 27.08.1987
- Hier: Hund läuft in ein Fahrrad.OGH 8 Ob 97/80, 03.07.1980
- Verkehrsunfall durch Polizeihund.OGH 1 Ob 53/74, 12.06.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 4 Ob 163/25m, 16.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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