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Muss ich meinen Hund immer an der Leine führen?

günstig für Tierhalter betrifft Hundehalter, Spaziergänger, Geschädigte, Radfahrer
Die Aufsicht über einen Hund verlangt nicht in jedem Fall eine Leine. Folgt der Hund den Befehlen seiner Aufsichtsperson, genügt es, ihn ständig im Auge zu behalten. So kann er durch Zuruf gelenkt werden, soweit es die Sicherheit des Verkehrs erfordert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Aufsicht über einen Hund muß nicht immer darin bestehen, daß er an die Leine gelegt wird. Wenn er den Befehlen seiner Aufsichtsperson gehorcht, genügt es, daß ihn die Aufsichtsperson stets im Auge behält, um ihn durch Zuruf zu leiten, soweit es die Sicherung des Verkehrs erfordert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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