Bin ich Angestellter, weil es so im Vertrag steht?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellter, Arbeiter
Wenn im Vertrag vereinbart ist, dass Sie wie ein Angestellter behandelt werden, bekommen Sie zwar die Rechte eines Angestellten. Zum Angestellten macht Sie das aber nicht. Für den Umfang der Rechte, auf die Sie nicht verzichten können, bleibt entscheidend, welche Arbeiten Sie tatsächlich verrichten.
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.02.2025
(10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Bei der Behandlung der Angestellten ex contractu ist zwischen dem Arbeitsvertragsrecht, dem Kollektivvertragsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht zu unterscheiden. In arbeitsvertragsrechtlicher Hinsicht bewirkt zwar die Zuerkennung der Angestellteneigenschaft die vertragsmäßige Behandlung des Arbeitnehmers als Angestellten, sie macht ihn aber deshalb nicht zum Angestellten. Das AngG erfüllt hier die Funktion einer Vertragsschablone. Aus diesem Grund kommt aber den vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeiten weiterhin eine entscheidende Bedeutung zu; sie bestimmen letztlich den Umfang der unabdingbaren Rechte des Arbeitnehmers.
Nein. Dass Sie regelmäßig und dauerhaft Arbeit leisten, macht Sie noch nicht zum Angestellten. Auch ein freies Dienstverhältnis kann auf Dauer angelegt sein und regelmäßige Leistungen vorsehen.
Für den Rahmen Ihrer Arbeitspflicht zählen die Umstände beim Vertragsabschluss; wie dieser Rahmen später ausgefüllt wird, richtet sich nach den Umständen im Lauf des Arbeitsverhältnisses. Nicht der Wortlaut entscheidet, sondern der Sinn der Vereinbarung. So kann etwa ein Abteilungsleiter auch eine andere Abteilung übernehmen müssen.