Zählt mein Vertrag oder meine tatsächliche Arbeit für die Pension?
betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber
Wer im Vertrag als Angestellter geführt wird, wird auch bei der Zuordnung der Leistung wie ein Angestellter behandelt. Ob Sie berufsunfähig sind, richtet sich aber nach jener Arbeit, die Sie tatsächlich verrichtet haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
"Vertragsangestellte", die zwar Arbeitertätigkeiten verrichten, auf deren Dienstverhältnis aber nach dem Dienstvertrag das AngG gelten soll, werden bei der Frage der Leistungszugehörigkeit und Leistungszuständigkeit den echten Angestellten gleichgestellt. Bei der Prüfung ob Berufsunfähigkeit vorliegt ist jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit auszugehen. (hier: "Heilbademeisterin und Heilmasseurin" nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Freier Dienstvertrag (vgl RS0134614)OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023
- Hier: Briefzustellerin.OGH 10 ObS 182/21v, 25.01.2022
- Auch zwischen dem Versicherten und seinem Arbeitgeber darüber getroffene Vereinbarungen, welchem Versicherungszweig eine Tätigkeit zuzuordnen ist, sind nicht bindend.OGH 10 ObS 10/13p, 16.04.2013
- Nämlich dann, wenn die in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag erworbenen Beitragsmonate überwiegend auf Beschäftigungen zurückgehen, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 ASVG die Zugehörigkeit des Klägers zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet hätten.OGH 10 ObS 220/02d, 18.07.2002
- Steht die Angestelltentätigkeit trotz der Versicherung des Klägers als Arbeiter im Vordergrund, dann ist der Anspruch des Pensionswerbers nach dem Berufsunfähigkeitsbegriff des § 273 ASVG zu beurteilen (10 ObS 383/97i).OGH 10 ObS 372/98y, 24.11.1998
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Baupolier. Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ist nach dem Begriff der Berufsunfähigkeit des § 273 Abs 1 ASVG zu beurteilen.OGH 10 ObS 383/97i, 02.12.1997
- Der Anspruch eines Pensionswerbers, der trotz seiner Versicherung als Angestellter (und Leistungszuständigkeit der PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ANGESTELLTEN) in Wahrheit Arbeitertätigkeiten verrichtet hat, ist nach dem Invaliditätsbegriff des § 255 ASVG zu beurteilen.OGH 10 ObS 40/92, 25.02.1992
- Hier: Auch wenn ein der PVAng leistungszugehöriger Polier, der nur Arbeitertätigkeiten verrichtet, bleibt der PVAng leistungszugehörig beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten leistungszuständig, doch wäre der Eintritt des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit inhaltlich nach § 255 ASVG zu prüfen (so schon SSV-NF 2/71 mit weiteren Nachweisen).OGH 10 ObS 188/89, 12.09.1989
- Hier: Zuordnung von Tätigkeiten zu einem bestimmten Versicherungszweig für die Feststellung der Leistungszugehörigkeit Vereinbarungen zwischen Versichertem und Arbeitgeber hierüber sind nicht bindend.OGH 10 ObS 330/88, 10.01.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 40.
- OGH 10 ObS 41/25i, 24.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 32/22m, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 199/21v, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 182/21v, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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