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Zählt mein Vertrag oder meine tatsächliche Arbeit für die Pension?

betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber
Wer im Vertrag als Angestellter geführt wird, wird auch bei der Zuordnung der Leistung wie ein Angestellter behandelt. Ob Sie berufsunfähig sind, richtet sich aber nach jener Arbeit, die Sie tatsächlich verrichtet haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

"Vertragsangestellte", die zwar Arbeitertätigkeiten verrichten, auf deren Dienstverhältnis aber nach dem Dienstvertrag das AngG gelten soll, werden bei der Frage der Leistungszugehörigkeit und Leistungszuständigkeit den echten Angestellten gleichgestellt. Bei der Prüfung ob Berufsunfähigkeit vorliegt ist jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit auszugehen. (hier: "Heilbademeisterin und Heilmasseurin" nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 40.

Im Gesetz

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