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Gilt ein Arzt in Ausbildung als Angestellter?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Ärzte, Turnusärzte, Krankenanstalten, Arbeitgeber
Ja. Private Dienstverhältnisse von Ärzten fallen unter das Angestelltengesetz. Dass die Tätigkeit der Ausbildung dient, ändert daran nichts: Das Verhältnis zur Ausbildungsstätte ist typischerweise ein Arbeitsverhältnis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Private Dienstverhältnisse von Ärzten unterliegen dem AngG. Der gesetzliche Ausbildungszweck ändert nichts daran, daß das Rechtsverhältnis zwischen den anerkannten Ausbildungsstätten und den in Ausbildung zum praktischen Arzt oder zum Facharzt stehenden Ärzten typischerweise als Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) zu qualifizieren ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Regelmäßige Arbeit im freien Dienstverhältnis

Nein. Dass Sie regelmäßig und dauerhaft Arbeit leisten, macht Sie noch nicht zum Angestellten. Auch ein freies Dienstverhältnis kann auf Dauer angelegt sein und regelmäßige Leistungen vorsehen.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Vordienstzeiten, Fachärzte

Die Regel über die Vorrückung betrifft nur Fachärzte, die bereits bei diesem Dienstgeber beschäftigt sind. Für Zeiten, die Sie als Facharzt bei einem anderen Dienstgeber verbracht haben, lässt sich daraus nichts ableiten. Eine höhere Einstufung können Sie darauf nicht stützen.

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