Darf ich die Bücher einsehen, wenn ich am Gewinn beteiligt bin?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fälligkeit einer Tantieme an Fälligkeit der Bilanz geknüpft.OGH 8 ObA 10/20h, 24.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028008 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObS 2/26s, 19.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 10/20h, 24.04.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Buchauszug ist nur ein Auszug aus den Geschäftsbüchern, mit dem Sie die einzelnen provisionspflichtigen Geschäfte kontrollieren können. Für eine Beteiligung am Gewinn oder am Umsatz des ganzen Unternehmens gibt es ihn nicht. Dafür müssten sämtliche Geschäfte und alle Kosten offengelegt werden, und das wäre kein Auszug mehr.
Für die Höhe der Abfertigung zählt eine Gewinnbeteiligung nur dann mit, wenn sie Ihnen für das letzte Jahr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird in diesem Zeitraum bloß eine Gewinnbeteiligung aus einem früheren Jahr ausbezahlt, erhöht das die Abfertigung nicht.