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Bekomme ich Einsicht in die Bücher meines Arbeitgebers?

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Der Buchauszug ist nur ein Auszug aus den Geschäftsbüchern, mit dem Sie die einzelnen provisionspflichtigen Geschäfte kontrollieren können. Für eine Beteiligung am Gewinn oder am Umsatz des ganzen Unternehmens gibt es ihn nicht. Dafür müssten sämtliche Geschäfte und alle Kosten offengelegt werden, und das wäre kein Auszug mehr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Nach seinem Namen und seiner Funktion ist der Buchauszug nur eine teilweise Abschrift aus den Geschäftsbüchern des Arbeitgebers (Geschäftsherrn), die dem Provisionspflichtigen die Einzelkontrolle über die provisionspflichtigen Geschäfte ermöglichen soll, mögen diese auch, wie etwa im Falle eines Gebietsschutzes, sehr zahlreich sein. Im Gegensatz dazu kommt zur Kontrolle einer globalen Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung ein Buchauszug schon begrifflich nicht in Betracht. Er müsste sich im Fall einer Gewinnbeteiligung am gesamten Unternehmen (oder einer Filiale) auf sämtliche Geschäftsfälle des Unternehmens (beziehungsweise der Filiale) erstrecken, aber auch Auskunft über sämtliche mit diesen Geschäften verbundenen Kosten (variable Kosten) und darüberhinaus sogar über die Fixkosten Auskunft geben. Ein solcher Buchauszug wäre kein "Auszug" mehr, sondern praktisch eine Abschrift sämtlicher Buchhaltungsunterlagen, die zur Ermittlung des Reingewinnes erforderlich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zweck des Buchauszugs

Ja. Genau dazu dient der Buchauszug. Er soll Ihnen eine klare Übersicht über die von Ihnen verdienten Provisionen geben und Sie in die Lage versetzen, die Abrechnung Ihres Arbeitgebers selbst zu überprüfen.

günstig für Arbeitnehmer Inhalt des Buchauszugs

Für jedes einzelne Geschäft Name und Anschrift des Kunden sowie alles, was für Ihre Provision zählt: Datum, Gegenstand und Umfang, Preis je Einheit und Gesamtpreis. Dazu die Angaben zur Ausführung samt Menge der Lieferung, verrechnetem Preis und eingegangenen Zahlungen. Und all das klar und übersichtlich.

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