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Bin ich Angestellter oder nur einfache Hilfskraft?

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Es kommt auf die Art Ihrer Arbeit an. Kaufmännische Dienste sind Tätigkeiten, die kaufmännische Ausbildung und Geschicklichkeit verlangen. Untergeordnete Verrichtungen sind rein mechanische Arbeiten, die jeder mit durchschnittlicher Bildung ohne besondere Ausbildung erledigen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.09.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Bei der der Praxis in jedem Einzelfall überlassenen Grenzziehung zwischen kaufmännischen Diensten und untergeordneten Verrichtungen wird im allgemeinen zu beachten sein, daß dem Begriff der "kaufmännischen Dienste" solche Dienstleistungen zu unterstellen sind, die kaufmännische Ausbildung und Geschicklichkeit verlangen, während den untergeordneten Verrichtungen alle Dienste rein mechanischer Natur zuzuzählen sind, die keine besondere Ausbildung erfordern und so einfach sind, daß sie von jedem normalen Menschen mit gewöhnlicher Durchschnittsbildung erfüllt werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028066 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Konkurrenzverbot für Angestellte

Angestellte dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers keine Geschäfte in dessen Geschäftszweig machen. Maßgeblich ist die Warenart oder Tätigkeit, die der Arbeitgeber tatsächlich führt. Dass ihm für diesen Bereich noch behördliche Genehmigungen fehlen, ändert daran nichts.

günstig für Arbeitgeber Eingliederung in einen fremden Betrieb

Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.

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