Bin ich Angestellter oder nur einfache Hilfskraft?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.09.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Höhere, nichtkaufmännische Dienste.OGH 4 Ob 93/17f, 30.05.2017
- Hier: Dienstnehmerin an einer Selbstbedienungstankstelle samt Waschanlage, Shop und Bistro, ohne organisatorische Trennung zwischen Tankstellenbereich und Shop. Annahme der Angestellteneigenschaft vertretbar.OGH 8 ObA 44/14z, 29.09.2014
- Die Grenzziehung zwischen kaufmännischen Diensten und untergeordneten Verrichtungen ist einzelfallbezogen.OGH 8 ObA 44/14z, 29.09.2014
- Sechzig Prozent Tätigkeit als Magazineur, zwanzig Prozent Erzeugung von Schleifkörpern und reine Botengänge.OGH 4 Ob 2/78, 14.03.1978
- Hier: Friseurin in einem Perückengeschäft, in Werkstätte und Verkauf tätig (Letzteres nicht zeitlich überwiegend, aber für Dienstgeber von ausschlaggebender Bedeutung): Angestellte.OGH 4 Ob 11/73, 06.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028066 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 8 ObA 39/20y, 28.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 1 · Anwendungsgebiet des Gesetzes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Angestellte dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers keine Geschäfte in dessen Geschäftszweig machen. Maßgeblich ist die Warenart oder Tätigkeit, die der Arbeitgeber tatsächlich führt. Dass ihm für diesen Bereich noch behördliche Genehmigungen fehlen, ändert daran nichts.
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.