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Gilt Zahlung im Vorhinein als vereinbart, wenn sie stets so erfolgt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Ja. Zahlt der Dienstgeber das Gehalt fortlaufend am Ersten eines jeden Monats im Vorhinein, gilt das als stillschweigend vereinbarte Vorauszahlung des Gehalts. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Fortlaufende Gehaltszahlung am Ersten eines jeden Monats im vorhinein als schlüssige Vereinbarung der Vorauszahlung des Gehalts.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Unentgeltliche Arbeit aus Gefälligkeit

Es gilt als stillschweigend vereinbart, dass eine Leistung endgültig unentgeltlich bleibt, wenn die Arbeiten aus Entgegenkommen oder bloßer Gefälligkeit erbracht wurden. Ob das der Fall war, richtet sich nach dem Willen der Beteiligten oder ersatzweise nach den gesamten Umständen und dem, was im redlichen Verkehr üblich ist.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Lohnvorschüssen

Ja. Der Schutz für gutgläubig verbrauchtes Gehalt gilt nicht für Beträge, die Ihnen bewusst und einvernehmlich als Vorschuss gegen spätere Verrechnung gezahlt wurden. Dasselbe gilt für Sonderzahlungen wie den Urlaubszuschuss, wenn der Kollektivvertrag bei vorzeitigem Ausscheiden eine anteilige Rückzahlung vorsieht.

Verwandte Fragen

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