Muss mein Chef meinen Austritt annehmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 150/87, 04.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 137/19s, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein sofortiger Austritt ist nur zulässig, wenn Ihnen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, und das muss im Zeitpunkt des Austritts vorliegen. Bei leichteren Verletzungen können Sie sich anders wehren, etwa mit einer Feststellungsklage, das Dienstverhältnis aber nicht vorzeitig beenden. Auch das Gesamtbild dauerhaft schlechter Bedingungen kann jedoch ausreichen, wenn Beschwerden nichts ändern.
Nein. Spricht der Bürgermeister eine Entlassung aus, muss dafür keine außerordentliche Sitzung einberufen werden. Es genügt, wenn der Beschluss zumindest in der nächstfolgenden Sitzung gefasst wird.