Wie wird das Verschulden eines Helfers beurteilt?
betrifft Geschädigte, Unternehmer, Auftraggeber
Es wird gefragt, ob das Verhalten schuldhaft wäre, wenn der Geschäftsherr es selbst gesetzt hätte. Auf ein eigenes Verschulden des Helfers kommt es dabei nicht an.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Haftung für das "Verschulden" des Gehilfen ist mangels Rechtswidrigkeit seines Fehlverhalten im Sinne des Gesetzes so zu verstehen, dass sein Verhalten schuldhaft wäre, wenn es der Geschäftsherr selbst gesetzt hätte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist stets zu prüfen, ob das Verhalten des Gehilfen den Schuldner ersatzpflichtig gemacht hätte, hätte es von diesem selbst hergerührt.OGH 1 Ob 62/00z, 06.10.2000
- Verschulden des Gehilfen ist keine Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Geschäftsherrn (hier: Besorgungsgehilfe).OGH 5 Ob 873/76, 21.12.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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