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Nach welchem Maßstab wird das Verschulden der Hilfskraft beurteilt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unternehmer, Auftraggeber
Ob eine Hilfskraft fahrlässig gehandelt hat, wird nach dem Maßstab beurteilt, der für Ihren Vertragspartner selbst gilt. Es kommt also auf dessen Fachkreis und Stellung an und nicht auf die persönlichen Fähigkeiten der Hilfskraft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Maßstab für die Beurteilung, ob das Verhalten des Erfüllungsgehilfen fahrlässig war, ist dem Verkehrskreis und der Stellung des Schuldners zu entnehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch eigene Gehilfen

Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.

günstig für Schädiger Strafurteil und grobes Verschulden

Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.

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