Darf ich austreten, wenn mein Chef das Gehalt nicht zahlen kann?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, aus welchem Grund der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, das Entgelt rechtzeitig auszuzahlen, ist für die Tatbestandsmäßigkeit des Austrittsgrundes nach den § 82a lit d GewO 1859, § 26 Z 2 AngG ohne Bedeutung. Es kommt daher auch nicht darauf an, ob die nicht rechtzeitige Auszahlung des Entgelts infolge Benachteiligungsabsicht, Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Arbeitgebers geschieht. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass der Arbeitgeber gewusst hat oder infolge der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht hätte wissen müssen, dass seine Vorgangsweise unrechtmäßig ist.OGH 9 ObA 87/08x, 26.08.2009
- Der Mangel an Geldmitteln entschuldigt im übrigen nicht eine Verzögerung der Gehaltsauszahlung.OGH 9 ObA 119/87, 04.11.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028879 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 ObA 31/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wartet Ihr Arbeitgeber nur zu, um Ihnen Gelegenheit zu geben, den bereits verwirklichten Entlassungsgrund durch eine nachträgliche Entschuldigung aus der Welt zu schaffen, ist die Entlassung deshalb nicht verspätet.
Nicht ohne weiteres. Ist die Rechtslage ernstlich zweifelhaft und der Ausgang eines Streits offen, hält Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn nicht ungebührlich vor. Entscheidend ist, ob er wusste oder bei gehöriger Sorgfalt hätte wissen müssen, dass sein Vorgehen unrechtmäßig ist.