Wann werden mehrere Verfehlungen als eine behandelt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ein fortgesetzter Grund liegt vor, wenn jemand wiederholt im Wesentlichen gleichartige Handlungen oder Unterlassungen begeht, die auf derselben Neigung oder denselben Eigenschaften beruhen. Alle müssen demselben Tatbestand zuzuordnen sein und wegen ihres inneren Zusammenhangs nach Zeit, Ort, Ursache oder Gelegenheit eine Einheit bilden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Unter einem fortgesetzten Entlassungsgrund (hier: Kündigungsgrund) ist die wiederholte Begehung von im wesentlichen gleichartigen, auf der selben Neigung oder denselben Eigenschaften des Dienstnehmers beruhenden Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, welche alle einselben und demselben Entlassungstatbestand (Kündigungstatbestand) zu unterstellen sind und wegen ihres inneren Zusammenhanges durch Zeit, Ort, Ursache oder Gelegenheit nach den Regeln des Arbeitslebens eine Einheit bilden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zunahme der Kompetenzmängel des Gekündigten über einen Zeitraum von mehreren Monaten.OGH 8 ObA 20/22g, 30.03.2022
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 2059/96a, 29.05.1996
- Bei einem Dauerverhalten des Arbeitnehmers ist auch zu beachten, ob mit der Dauer des Zustandes auch das Ausmaß der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zunimmt. Dem Untätigsein des Arbeitgebers entspricht auf der Seite des Arbeitnehmers der Umstand, ob die Vertrauensposition, daß der Arbeitgeber in Kenntnis des Entlassungsgrundes keine Konsequenzen zieht (9 ObA 84/94) besonders schützenswert ist. Es müssen besonders schützenwerte Interessen des Arbeitnehmers gegeben sein, die sein Klarstellungsinteresse gegenüber dem Auflösungsinteresse des Arbeitgebers höherwertig erscheinen lassen.OGH 9 ObA 2059/96a, 29.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 52/24s, 14.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 20/22g, 30.03.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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