Darf der Chef auf verziehene Verfehlungen zurückgreifen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lehrer in Berufsschule.OGH 9 ObA 82/21f, 02.09.2021
- Alte Vorfälle, für welche der Arbeitnehmer bereits verwarnt wurde, können bei späterer Wiederholung dieses Verhaltens im Rahmen einer Würdigung des Gesamtverhaltens auch noch nachträglich Berücksichtigung finden.OGH 8 ObA 19/13x, 29.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 50/25y, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 21/25h, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 9/25v, 25.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 82/21f, 02.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 30/17w, 25.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Verhalten wird als Ganzes danach beurteilt, ob es nach allgemeiner Auffassung mit dem Ansehen und den Interessen des Dienstes vereinbar war. Dabei dürfen auch frühere Verfehlungen herangezogen werden, wegen derer der Arbeitgeber damals auf Kündigung oder Entlassung verzichtet hat.
Wiederholt jemand gleichartige Verfehlungen, verliert der Arbeitgeber nur für jene Vorfälle das Entlassungsrecht, wegen derer er nicht rechtzeitig entlassen hat. Diese früheren Verfehlungen dürfen aber bei einer späteren Wiederholung im Rahmen der Beurteilung des Gesamtverhaltens berücksichtigt werden.