Kann mich der Chef wegen anhaltendem Fehlverhalten später noch entlassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allgemein wichtiger Grund zur Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses.OGH 17 Ob 4/19s, 02.05.2019
- Ein Dauertatbestand rechtfertigt die Entlassung (unter Bedachtnahme auf die Obliegenheit der Unverzüglichkeit) während des gesamten Zeitraums, während dessen das pflichtwidrige Verhalten besteht.OGH 9 ObA 87/09y, 26.01.2010
- Hier: Kündigung nach § 37 Abs 2 lit a nö GdVBG.OGH 8 ObA 66/08a, 02.04.2009
- Dieser Grundsatz ist auch auf Dauerschuldverhältnisse anwendbar, für die das Handelsvertretergesetz gilt.OGH 8 Ob 70/07p, 30.07.2007
- Hat der Arbeitgeber auf ein Dauerverhalten des Arbeitnehmers aber nicht reagiert und ist sein Entlassungsrecht nicht untergegangen, dann muss er, bevor er eine Entlassung ausspricht, den Arbeitnehmer zur Beseitigung des Zustandes unter Hinweis auf arbeitsvertragliche Konsequenzen auffordern.OGH 9 ObA 33/97m, 30.04.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 8 ObA 46/25k, 27.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 17 Ob 4/19s, 02.05.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat Ihr Arbeitgeber auf ein andauerndes Verhalten längere Zeit nicht mit einer Entlassung reagiert und ist sein Recht dazu nicht untergegangen, muss er Sie zuerst auffordern, diesen Zustand zu beenden, und dabei auf die Folgen für Ihren Vertrag hinweisen. Es widerspräche nämlich Treu und Glauben, ein Verhalten lange widerspruchslos hinzunehmen, sodass Sie von Einverständnis oder Gleichgültigkeit ausgehen durften, und dann plötzlich zu entlassen.
Wegen desselben Verhaltens nicht. Spricht Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aus, verzichtet er damit stillschweigend darauf, das vorangegangene Verhalten noch als Entlassungsgrund zu verwenden. Es darf auch nicht mehr herangezogen werden, um ein späteres Verhalten schwerer erscheinen zu lassen.