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Darf mein Chef entlassen, bevor das Strafverfahren beendet ist?

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Ja. Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob und wann er sich aus dem Verlauf eines Strafverfahrens die Überzeugung bildet, dass schon die bisherigen Ergebnisse eine Entlassung rechtfertigen. Er muss aber nicht auf eine ungeprüfte Anschuldigung hin entlassen, sondern darf sich zunächst Klarheit verschaffen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Es bleibt dem Dienstgeber überlassen, ob und wann er aus dem Verlauf einer Strafuntersuchung gegen seinen Dienstnehmer auch schon vor ihrer rechtskräftigen Beendigung die Überzeugung gewinnt, dass bereits die bisherigen Verfahrensergebnisse eine Entlassung rechtfertigen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung schließt spätere Entlassung aus

Nein. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, verzichtet er damit endgültig darauf, denselben Sachverhalt als Entlassungsgrund zu verwenden. Ob er es gut meinte oder das Recht nicht kannte, spielt keine Rolle. Zurücknehmen kann er diesen Verzicht nicht mehr.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Nicht ohne Weiteres. Steht die Straftat mit Ihrer Arbeit in keinem Zusammenhang, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die dienstlichen Belange so stark berührt sind, dass dem Dienstgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Dabei zählen die Art der Tat und Ihre dienstliche Stellung.

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