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Darf mein Chef meine Arbeit kritisieren, auch zu Unrecht?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte
Ihr Arbeitgeber darf Ihre Arbeitsleistung und Ihre fachliche Eignung sachlich kritisieren, solange er das nicht in beleidigender Form tut. Eine solche Kritik ist auch dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig ist oder auf einem Irrtum beruht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine sachliche, nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung oder an der fachlichen Eignung des Arbeitnehmers ist selbst dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig ist und irrtümlich erfolgt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Beleidigung als Entlassungsgrund

Nein. Auch erhebliche Ehrverletzungen rechtfertigen keine Entlassung, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen. Das gilt etwa bei einer Provokation durch den Dienstgeber oder bei einer situationsbedingten Fehlreaktion.

günstig für Arbeitnehmer Beleidigung als Entlassungsgrund

Ja. Die Äußerung muss objektiv geeignet sein, die Ehre zu verletzen, und diese Wirkung im konkreten Fall auch gehabt haben. Ob sie erheblich ist, wird nach den Umständen beurteilt, unter denen sie gefallen ist; auf die Reaktion des Betroffenen wird dabei geachtet.

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