Was gilt als Beleidigung, die eine Entlassung rechtfertigt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 83/24g, 26.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 68/21i, 22.10.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 27
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 34 · Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch erhebliche Ehrverletzungen rechtfertigen keine Entlassung, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen. Das gilt etwa bei einer Provokation durch den Dienstgeber oder bei einer situationsbedingten Fehlreaktion.
Auch eine schwere Beleidigung rechtfertigt die Entlassung nicht immer. Sie kann entschuldbar sein, wenn Sie sich über ein vorangegangenes Verhalten aufgeregt haben, sich gegen einen aus Ihrer Sicht ungerechten Vorwurf wehrten, lange im Betrieb sind oder der Vorfall einmalig geblieben ist.