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Wird mir die Notstandshilfe vom Schadenersatz abgezogen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Arbeitslose, Schädiger, Versicherer
Nein. Die Notstandshilfe soll nicht den Schädiger entlasten. Sie zählt nicht als Erwerbseinkommen, und auf ihre Gewährung besteht auch kein unbedingter Rechtsanspruch. Sie wird Ihnen daher nicht angerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Zweck der Notstandshilfe ist nicht die Entlastung des Schädigers. Sie stellt kein Erwerbseinkommen des Geschädigten dar, auf ihre Gewährung besteht kein unbedingter Rechtsanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029090 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Verlust der Ausgleichszulage durch Ersatzleistung

Nein. Verlieren Hinterbliebene wegen der Schadenersatzleistung des Schädigers eine gesetzliche Begünstigung wie die Ausgleichszulage, ist das kein entgangener Unterhalt, sondern ein bloß mittelbarer Schaden. Ein solcher Schaden wird nicht ersetzt.

Verwandte Fragen

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