Darf mein Chef mich freistellen, statt sofort zu entlassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen und am selben Tag suspendiert ist ausreichend.OGH 9 ObA 109/20z, 17.12.2020
- Hier: Suspendierung der Klägerin und Entlassung drei Tage später nach Einholung eines strafrechtlichen Gutachtens und Besprechung mit den Eigentümervertretern nach Prüfung aller Vorgänge rechtzeitig.OGH 8 ObA 24/20t, 24.04.2020
- Entlassung fast ein Jahr nach Dienstfreistellung verfristet.OGH 9 ObA 20/19k, 23.07.2019
- Hier: Mitteilung der Vorgesetzten, dass sie dienstrechtliche Konsequenzen fordern werde.OGH 9 ObA 161/08d, 25.11.2008
- Hier: Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Suspendierung.OGH 9 ObA 304/00x, 28.02.2001
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- Hier jedoch erfolgte die Dienstfreistellung nicht zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für einen Entlassungsausspruch und war daher auch nicht als vorläufige Maßnahme zur Vorbereitung einer Entlassung erkennbar.OGH 9 ObA 185/00x, 20.09.2000
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 180/92, 02.09.1992
- Hier: nö GdVBGOGH 9 ObA 180/92, 02.09.1992
- Hier: Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte neben der Androhung strafrechtlicher.OGH 9 ObA 138/91, 06.11.1991
- Hier: Mündliche Bekanntgabe der Kündigung bei nachfolgender Einhaltung der Schriftform.OGH 4 Ob 179/85, 18.02.1986
- Versetzung in eine andere Filiale.OGH 4 Ob 98/81, 30.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 6/25k, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 76/24b, 21.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 97/23i, 19.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 110/22z, 20.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 48/22g, 31.08.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 55/22d, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 36/22k, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 62/21g, 22.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sofort. Sobald Ihr Arbeitgeber genug über den Vorfall weiß, um die Entlassung auszusprechen, steht ihm keine weitere Überlegungsfrist mehr zu. Wartet er ohne Grund zu, ist die Entlassung verspätet.
Eine Entlassung, weil Sie zur Arbeit nicht fähig sind, kommt nur in Betracht, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Eine bloß vorübergehende Dienstunfähigkeit reicht dafür nicht aus.